Nutzungsbedingungen

Von Dein Deichrad e.V.

(Stand: 21.01.2018)

Unsere Nutzungsbedingungen als PDF herunterladen: Dein Deichrad e.V. – Nutzungsbedingungen

…Vorwort

Die Lastenräder des gemeinnützigen Vereins „Dein Deichrad“ sind ein kostenloses Angebot zur Förderung von Lastenrädern als Gemeingut zur umweltfreundlichen Mobilität. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke, sondern will jedem Menschen kostenlose & umweltfreundliche Transporte in der Region ermöglichen. Wer die Räder des Vereins nutzen möchte, muss nicht zwangsläufig Mitglied des Vereins werden. Der Verein bittet darum, sehr sorgsam und schonend mit den Lastenrädern umzugehen, damit sie möglichst lange benutzt werden können. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

…Allgemeines:

  • Die hier genannten Bedingungen gelten für die Ausleihe eines Lastenfahrrads (LFR) an registrierte Nutzer/innen. Hier werden lediglich die Grundsätze der Ausleihe geregelt. Über Details informiert die Homepage des Vereins.
  • Auch bei gültiger Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung des Rades.
  • Mit der erstmaligen Registrierung über die Homepage des Vereins erklärt sich der/die Nutzer/in mit den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen einverstanden.
  • Zu keiner Zeit erwirbt der/die Nutzer/in Eigentumsrechte an den Rädern.
  • Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Vereins verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

…Benutzungsregeln:

  • Die Registrierung als Nutzer/in ist kostenlos und erfolgt über die Homepage. Für die erstmalige Nutzung ist die Angabe der Nummer des Personalausweises erforderlich. Für die weitere Nutzung genügt das zugeteilte Passwort.
  • Registrierte Nutzer können ein LFR in der Regel für maximal drei Tage ausleihen. Über die jeweiligen Standorte der LFR und die genauen Modalitäten der Ausleihe informiert die Homepage.
  • Jede/r Nutzer/in ist für die Dauer der Ausleihe (von der Abholung bis zur Rückgabe) für das ausgeliehene Rad verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Rad während der Ausleihe an Dritte weitergegeben werden sollte.
  • Der Verein übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Rades. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Rades ist vor Fahrtbeginn durch den/die Nutzer/in zu prüfen. Dies beinhaltet auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Rad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Das Rad darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  • Das Rad wird vom Verein kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bitten aber um Spenden, damit wir die laufenden Betriebskosten bezahlen können. Für die Spenden stehen in den Ausleihstationen grüne Geldkassetten bereit.
  • Eine Weitervermietung durch den/die Nutzer/in ist nicht gestattet.
  • Der/die Nutzer/in ist verpflichtet, das Rad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Bedienungsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
  • Das Rad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe zur Verfügung gestellten Fahrradschloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. Das heißt, das Rad ist, wenn möglich, an einen festen Gegenstand anzuschließen.
  • Es ist dem/der Nutzer/in untersagt, Umbauten am Rad vorzunehmen.

…Haftung:

  • Die Haftung des Vereins für die Nutzung des Rades ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB).
  • Der/die Nutzer/in haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Rad, sofern diese auf nicht- vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der/die Nutzer/in auch für Verlust und Untergang des LFR oder einzelner Teile davon. Der Verein geht davon aus, dass der /die Nutzer/in eine private Haftpflicht abgeschlossen hat. Wer als Nutzer / als Nutzerin das eigene finanzielle Risiko für den Fall des Verlustes oder der Beschädigung des Rades gering halten möchte, dem wird im Rahmen seiner privaten Hausratsversicherung der Abschluss einer entsprechenden gesonderten Fahrradversicherung empfohlen.

…Kontakt:

  • Sollte es etwas geben, von dem der / die (potenzielle) Nutzer/in glaubt, dass der Verein es wissen sollte (Probleme bei der Ausleihe, besondere Erfahrungen, Probleme mit diesen Nutzungsbedingungen, Schäden am Rad, Unfall o.ä.), dann bittet der Verein um eine E-Mail oder eine telefonische Mitteilung an den Vorstand.

…Ein letzter Vorbehalt:

  • Da unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich der Verein vor, ohne Angabe von Gründen die Modalitäten der Ausleihe zu ändern oder die Ausleihe gänzlich einzustellen. Dem Verein ist es darüber hinaus gestattet, einzelnen Nutzern/innen die künftige Leihe zu beschränken oder zu untersagen (z.B. bei unsachgemäßer Behandlung oder mehrfacher verspäteter Rückgabe).

 

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